01

Teilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hinweise unter www.bzga.de

Gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag dürfen Minderjährige nicht am Entenrennen teilnehmen.

02

Das Entenrennen wird veranstaltet von Round Table 227 Baden-Baden (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Zum Entenrennen zugelassen sind nur Rennenten des Veranstalters, für die ein gültiges Los erworben wurde. Die Rennenten bleiben Eigentum des Veranstalters. Das Los berechtigt nur zur Teilnahme am Entenrennen, nicht zum Erwerb der Ente.

03

Insgesamt werden im Durchführungsjahr 2024 bis zu 3.000 Lose verkauft. Die Rennenten sind fortlaufend nummeriert. Die individuelle Nummer befindet sich auf einem wasserfesten Etikett auf der Unterseite jeder Rennente. Die Nummer der Ente stimmt mit der Nummer auf dem Los überein.

04

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Veranstalters. 

05

Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch Beauftragte des Veranstalters. Von anderen Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt.
Gewinnberechtigt sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke geschwommen sind. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind Bestandteil der Rennstrecke.

06

Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs unanfechtbar fest.

07

Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen nach Beendigung des Rennens. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe als Liste auf der Internetseite www.entenrennen-baden-baden.de. Angegeben werden dort nur die Losnummern und die dazugehörigen Preise.

Da der Veranstalter aus Datenschutzgründen keine Kontaktdaten der Losbesitzer erfragt, können Gewinner nicht benachrichtigt werden. Die Gewinner sind selbst verantwortlich, dass sie das Los aufheben und Anspruch auf den Gewinn haben.

08

Die Gewinnübergabe erfolgt nach dem Rennen. Hierbei ist das jeweilige Los vorzulegen.

Die Gewinner haben die Gelegenheit, innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Kalendertagen nach dem Tag des Entenrennens ihre Preise gegen Vorlage des jeweiligen Loses abzuholen. Ohne Los kann der Gewinn nicht ausgehändigt werden.

Abzuholen bei:
KÜBEL + PARTNER
In den Lissen 16, neue B 3, 76547 Sinzheim
Tel: 07221-9659980

Nach Ablauf der vorbezeichneten Ausschlussfrist ist das Gewinnerlos verfallen und der Anspruch auf Gewinnausschüttung verwirkt.

09

Sollte das Entenrennen am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden können, bemüht sich der Veranstalter im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten um einen Ersatztermin.

Wird das Entenrennen nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vorgesehenen Termin durchgeführt, können die erworbenen Lose gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

10

Mit dem Erwerb eines Loses akzeptiert der Teilnehmer diese Spielregeln und ist zur Teilnahme berechtigt.

11

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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